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Bauberatung

Stadtplaner-/innen im Abstimmungsprozess, Sebastian Schramm, © Stadtplanungsamt Frankfurt am Main

Für die Bauberatung und die Zustimmung der Gemeinde zu Bauvorhaben in Frankfurt am Main sind sowohl die Bauaufsicht Frankfurt als auch das Stadtplanungsamt zuständig. Seit dem Jahr 2005 gilt eine gebündelte Zuständigkeit der Bauaufsicht für die städtebauliche Beratung, die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung und die Genehmigung von Bauvorhaben.

Eine Beratung und Beurteilung durch das Stadtplanungsamt erfolgt in besonderen, komplexen Fallkonstellationen sowie in den so genannten Vorbehaltsgebieten des Stadtplanungsamtes, somit in den Bereichen mit aktuellen städtebaulichen Planungsaufgaben. Diese sind überwiegend durch formelle Bebauungsplan- und sonstige Satzungsverfahren nach dem Baugesetzbuch oder der Hessischen Bauordnung definiert. Aber auch informelle Planungen - wie etwa städtebauliche Rahmenkonzepte oder Bereiche unter Anwendung des besonderen Städtebaurechts (Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgebiete) - können eine Festlegung als Vorbehaltsgebiet des Stadtplanungsamtes begründen.


Ausschnitt planAS - Vorbehaltsgebiete, Ansprechpartner planungsrechtliche Beratung, © Stadtplanungsamt Frankfurt am Main

Die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, mit  Angaben zu Telefon- und Raumnummern, können Sie dem Auskunftssystem planAS entnehmen.


Öffnungszeiten

Beratung zu Bauvorhaben in den stadtplanerischen Vorbehaltsgebieten:

im Planungsdezernat, Bauteil C
nach telefonischer Vereinbarung mit den Projektverantwortlichen