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Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018 im März 2021 als Planungsgrundlage im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen. Mit diesem Beschluss erfolgte die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes von 2011, wobei die Ziele des Konzepts grundsätzlich gleich geblieben sind. Im Mittelpunkt steht neben der Lenkung des Einzelhandels an gewachsene zentrale Orte nun insbesondere die Stärkung der Nahversorgung im gesamten Frankfurter Stadtgebiet.
Als Grundlage hierzu wurde ein Gutachten zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Frankfurt am Main zur Erfassung der realen Veränderung des Einzelhandelsbesatzes und der Zentrenstruktur erstellt. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden 2016/2017 in allen 16 Frankfurter Ortsbezirken mit Ortsbeiräten, Gewerbevereinen und der interessierten Öffentlichkeit beraten. Das ausführliche Gutachten kann dieser Seite entnommen werden.

Damit ist der Planungswille der Stadt zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung „nach innen und außen“ dokumentiert: Der Beschluss hat zum einen Selbstbindungsfunktion für das fachliche Handeln des Magistrats und der städtischen Ämter; zum anderen zielt er auf Signalwirkung und höhere Transparenz gegenüber Akteuren im Einzelhandel sowie Betreibern und Investoren von Einzelhandelsprojekten.

Im Einzelnen umfasst der Beschluss:

  • Die Ziele der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung
  • Die Kategorien der Einzelhandelsstandorte
  • Die Räumliche Abgrenzung der Einzelhandelsstandorte
  • Die ortsspezifische Frankfurter Sortimentsliste
  • Gebiete, für die Bebauungspläne zur Einzelhandelssteuerung aufgestellt werden sollen

Wie alle städtebaulichen Entwicklungskonzepte entfaltet auch das Einzelhandels- und Zentrenkonzept erst durch seine Umsetzung Verbindlichkeit. Insbesondere bei städtebaulichen Planungen, Baugenehmigungen, Ansiedlungsberatungen und Vergaben städtischer Liegenschaften sind die Regeln des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts anzuwenden und seine Zielsetzungen zu befördern. Der wichtigste und verpflichtende Umsetzungsschritt ist die Anpassung des Planungsrechts an die Ziele der Einzelhandelsentwicklung. Eine Analyse der Baurechtssituation hat acht Gewerbegebiete ergeben, in denen die höchste Dringlichkeit für Aufstellungsbeschlüsse besteht. Für diese unter Anlage 6 dargestellten Gebiete zur Aufstellung von Bebauungsplänen wird der Magistrat Bebauungspläne aufstellen. Durch die Aufstellung der Bebauungspläne soll in den genannten Gebieten oder Teilbereichen je nach Erforderlichkeit Einzelhandel oder bestimmte Sortimente ausgeschlossen werden.

Seit dem Beschluss des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2011 wurde der Magistrat außerdem damit beauftragt, jährlich über großflächige Einzelhandelsvorhaben zu berichten, für die Bauanträge gestellt wurden, Baugenehmigungen erteilt wurden sowie Aufstellungsbeschlüsse von Bebauungsplänen gefasst wurden, welche die Entwicklung neuer großflächiger Einzelhandelsvorhaben ermöglichen. Die jährlichen Berichte werden fortgeführt, wobei nun als Beurteilungsmaßstab die Zielvorgaben des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2018 dienen.

Handel ist Wandel – um auf aktuelle Daten zurückgreifen zu können, wird die dem Gutachten zugrundeliegende Vollerhebung des Frankfurter Einzelhandels derzeit im Stadtplanungsamt in Eigenregie nach und nach aktualisiert. Weiterhin sind die Fachverbände ein wichtiger Ratgeber bei städtischen Entscheidungen, die den Einzelhandel betreffen. Daher soll der bisherige Arbeitskreis Einzelhandel in einen regelmäßig tagenden Konsultationskreis überführt werden.

Als weitere Umsetzungsbausteine sind vorgesehen: Standards für die städtebauliche Qualität von Handelsbauten (siehe Leitlinien),  einheitliche Regeln für die Vergabe von Einzelhandelsgutachten sowie die Einrichtung einer Betreibergesellschaft, die insbesondere in neuen Stadtteilen eine koordinierte Bewirtschaftung von Erdgeschossflächen in Einkaufsstraßen übernehmen soll.

Zusätzliche Wirtschaftsförderungsaktivitäten umfassen die eigentümerorganisierte und –finanzierte Aufwertung von Einkaufslagen durch die Errichtung von Business Improvement Districts (BID), die Erarbeitung von Strategien zum Umgang mit dem Strukturwandel im Einzelhandel, Schritte zu einem strategischen Leerstandsmanagement und die Auseinandersetzung mit innovativen Einzelhandelskonzepten für bislang schlecht versorgte Stadtbereiche.