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Baulandpotenziale Wohnen 2023

Wohnbaugebiet Europaviertel, © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main

Die Zahl der wohnberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner in Frankfurt am Main (Einwohnerinnen und Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnung) ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2019 trat die sogenannte Zweitwohnsitzsteuer in Frankfurt am Main in Kraft. Dadurch ist die Anzahl der Nebenwohnsitze und gleichzeitig auch die Anzahl der wohnberechtigen Bevölkerung zurückgegangen. Bedingt durch die Covid-19 Pandemie in den Jahre 2020 und 2021 hat erstmals seit zwei Dekaden in Frankfurt am Main kein nennenswertes Bevölkerungswachstum stattgefunden.

Aktuell steigt die Bevölkerung wieder an. Die Bevölkerungsverluste aus den Coronajahren 2020 und 2021 konnten wieder ausgeglichen werden. Die Anzahl der wohnberechtigten Bevölkerung (Bevölkerung mit Haupt- und Nebenwohnsitz) liegt bei 776.349 Einwohner:innen.

Um die Bevölkerungsentwicklung nach den Coronajahren einschätzen zu können, ist vom Bürgeramt, Statistik und Wahlen eine neue Bevölkerungsvorausberechnung erstellt worden. Demnach setzt sich das Bevölkerungswachstum Frankfurts fort: Bis 2035 werden in Frankfurt über 827.000 Menschen leben, bis 2045 wird der Prognose zufolge die Zahl auf rund 843.000 weiter ansteigen.


Karte Baulandpotenziale Wohnen 2023 © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main

Durch dieses weiterhin erwartete Einwohnerwachstum steigt auch die Nachfrage nach Wohnraum. Seit 2016 bis 2021 sind gut 22.300 Wohnungen neu errichtet worden. Bis zum Jahr 2030 besteht ein Bedarf von 90.000 Wohnungen in Frankfurt am Main (Wohnungsbedarfsprognose Frankfurt am Main, Institut für Wohnen und Umwelt, Juni 2016, Darmstadt).

Um diesem steigenden Bedarf nach Wohnraum gerecht zu werden, müssen weitere Flächen für den Wohnungsbau aktiviert werden. Ziel ist es die Vorbereitung und Bereitstellung von Bauland für den Wohnungsbau zu koordinieren.
Basis hierfür ist eine Übersicht der Baulandpotenziale Wohnen. Die Übersicht zeigt Potenzialflächen auf, die mehr als 50 Wohneinheiten aufweisen und bei denen zur Realisierung des Wohnbauflächenpotenzials Planungsrecht geschaffen werden muss. Als Zeithorizont werden 10 Jahre zu Grunde gelegt.

Die aufgeführten Baulandpotenziale befinden sich in unterschiedlichen Phasen der Umsetzung. Bevor diese als Bauflächen zur Verfügung stehen, durchlaufen sie im Regelfall die Phasen Exploration, Rechtsplanung, Bodenordnung und Erschließung. Aufgrund der vielschichtigen Prozesse ist diese Prognose mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden. Die erwartete Wohnbautätigkeit auf den bereitgestellten Grundstücken hängt in der Regel von individuellen Entscheidungen der privaten Grundstückseigentümer ab und kann somit nur abgeschätzt werden

Insgesamt stehen Flächen für 12.620 Wohneinheiten mittel- bis langfristig zur Verfügung.
Ergänzend zu diesen Baulandpotenzialen könnten in Gebieten, in denen aktuell Voruntersuchungen zu städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen (gemäß Baugesetzbuch §§ 165 ff.) durchgeführt werden, nach derzeitigen Schätzungen insgesamt 8.470 Wohneinheiten entstehen.
In Gebieten, die momentan unter dem Vorbehalt von Achtungsabständen um Störfallbetriebe stehen, könnten weitere rund 3.330 Wohneinheiten errichtet werden. Darüber hinaus bestehen Restpotenziale in Baugebieten von etwa 2.600 Wohneinheiten.
Insgesamt ergibt sich ein rechnerisches Gesamtpotenzial von 27.020 Wohneinheiten.

Ein Großteil der Wohneinheiten soll in Umstrukturierungsgebieten errichtet werden, die durch ausgewählte Bauflächenpotenziale der Außenentwicklung ergänzt werden.


Ansprechpartner/-innen

Frau Antje Iff

Telefon: +49 (0)69 212 30087