Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung
Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Auslegungsbeschluss)
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden werden entsprechende Bebauungsplanentwürfe vom Stadtplanungsamt erarbeitet. Ein zunehmendes Gewicht bei der Planaufstellung hat die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes durch die Umweltprüfung, bei der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung finden Eingang in die Planung.
Nach Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich des Umweltberichts, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung.
Öffentliche Auslegung
Auf Grundlage des Auslegungsbeschlusses erfolgt die öffentliche Auslegung des ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurfes. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs dauert einen Monat und wird mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main bekannt gegeben. Zusätzlich wird die Information über die öffentliche Auslegung an die Tagespresse gegeben.
Alle haben das Recht während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zur Planung vorzubringen. Dies kann schriftlich oder zur Niederschrift in der Verwaltung erfolgen. Die Planauskunft des Stadtplanungsamtes steht Ihnen in diesem Zeitraum für Erläuterungen zur Verfügung. Außerdem haben Sie auch die Möglichkeit per Online-Beteiligungsformular zum jeweiligen Bebauungsplanverfahren auf der Seite Aktuelle Beteiligungen Ihre Stellungnahme abzugeben und Unterlagen online einzusehen.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Behördenbeteiligung
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie auch die Fachämter werden im Regelfall parallel beteiligt. Sie bekommen die entsprechenden Unterlagen zur Stellungnahme zugeschickt beziehungsweise die Unterlagen werden digital zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Behördenbeteiligung nehmen die Träger öffentlicher Belange (TÖB) aus ihrer Sicht Stellung zum Bebauungsplanentwurf. Damit soll unter anderem sichergestellt werden, dass die Vielzahl von Gesichtspunkten, die bei der Ausarbeitung des Bebauungsplans nicht ohne weiteres überschaubar sind, Eingang in diesen finden und dass fachgesetzliche Vorgaben eingehalten werden.