Art der baulichen Nutzung
Die Art der baulichen Nutzungen bestimmt, in welcher Art ein Grundstück genutzt werden kann und ob zum Beispiel Wohngebäude, Handwerksbetriebe, Tankstellen oder sonstige Vorhaben zulässig sind. Je nach ihrer Zweckbestimmung können verschiedene Baugebietstypen nach § 1 (2) Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Bebauungsplan festgesetzt werden: Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), besondere Wohngebiete (WB), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete(GE), Industriegebiete (GI) und Sondergebiete (SO). Der Bebauungsplan konkretisiert dabei die allgemeinen Baugebietsflächen des Flächennutzungsplans.
Welche Nutzungsarten in den Baugebietstypen allgemein oder ausnahmsweise zulässig sind, regelt der Bebauungsplan auf der Grundlage der BauNVO in der jeweils zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens geltenden aktuellen Fassung.