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Bebauungsplan Nr. 401 Ä - Reineckstraße - 1. Änderung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit



Ortsbezirk:
Stadtteil:

Mit der Änderung des Bebauungsplans soll das bestehende Planungsrecht angepasst werden, um die zukünftigen städtebaulichen Entwicklungen entlang der Zeil zu steuern. Die vorhandene kerngebietstypische Nutzungsmischung wird grundsätzlich erhalten und gesichert. Zusätzlich sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um das Quartier mit weiteren vielfältigen Nutzungen zu beleben und dauerhaft attraktiv zu gestalten. Maßnahmen zur klimagerechten Stadtentwicklung sind geplant. Die Fußwegeverbindungen zwischen der Reineckstraße und dem Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz sowie zwischen der Töngesgasse und der Zeil sollen verbessert und erweitert werden.

Informationsveranstaltung:
3. September 2024 um 19:00 Uhr
Unterlagen einsehbar ab 18:30 Uhr
SAALBAU Gallus - Fritz-Bauer-Saal
Frankenallee 111
60326 Frankfurt am Main

Einsichtnahme der Unterlagen
03.09.2024 bis 04.10.2024
Auslegungsort

PDF-Dateien zum Bebauungsplanverfahren

B401 Ä-Amtsblatt [1921 KB]

Bekanntmachung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanverfahren Nr. 401 Ä im Amtsblatt Nr. 35 der Stadt Frankfurt am Main vom 27. August 2024

B401 Ä-Praesentation [5664 KB]

Präsentation zum Bebauungsplanverfahren Nr. 401 Ä

 

B401 Ä-Konzept [483 KB]

Strukturkonzept zum Bebauungsplanverfahren Nr. 401 Ä

 

B401 Ä-Flyer [8631 KB]

Flyer zum Bebauungsplanverfahren Nr. 401 Ä

Ihre Stellungnahme

Hinweis
Zusätzlich werden die hier veröffentlichten Unterlagen auch im Atrium des Planungsdezernats, 60311 Frankfurt am Main, Kurt-Schumacher-Straße 10, montags bis freitags von 8.30 bis 18 Uhr durch öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt.

Ihre Anregungen zum Bebauungsplanverfahren
Bitte teilen Sie uns Ihre Anregungen, Änderungswünsche und Bedenken zur Planung mit. Mit nachfolgendem Formular können Sie diese im angegebenen Zeitraum online übermitteln.

Ihre Rückmeldungen werden geprüft und fließen, soweit sie berücksichtigt werden können, direkt in das weitere Bebauungsplanverfahren ein.

 

Zum Beteiligungsformular