Bebauungsplan Nr. 927 - Südlich Palleskestraße / westlich Zuckschwerdtstraße
Hinweis:
Alle hier gezeigten Unterlagen dienen ausschließlich der Information über Bebauungsplanentwürfe, deren öffentliche Auslegung innerhalb der letzten vier Wochen geendet ist. Die Bereitstellung der Unterlagen über die Auslegungsfrist hinaus dient ausschließlich der Information und ist ein zusätzliches und freiwilliges Angebot des Stadtplanungsamtes. Bitte beachten Sie, dass Anregungen, Änderungswünsche und Bedenken zum Bebauungsplanentwurf nicht mehr abgegeben werden können.
PDF-Dateien zum Bebauungsplanverfahren
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 927 im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 25.04.2023
Begründung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 927
Textteil zum Bebauungsplanentwurf Nr. 927 im Format A4
Bebauungsplanentwurf Nr. 927, zeichnerische und textliche Festsetzungen
Umweltbezogene Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt:
Informationen zu den Themen Grundwasser, Wasserversorgung, Überschwemmungsschutz, Bodenschutz, Immissionsschutz
Umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde:
Informationen zu den Themen Gebietsdurchgrünung, Artenschutz
Umweltbelange des Regionalverbandes Frankfurt Rhein Main:
Informationen zu den Themen Bodenfremdstoffe, Straßen- und Schienenverkehrslärm, Artenschutz, Bodenversiegelung, Luftschadstoffe
Artenschutz-Gutachten zum Bebauungsplanentwurf Nr. 927
Gutachten zur Bodensanierung des Baugrundinstituts Franke-Meißner und Partner GmbH
Grundwassermonitoring zum Bebauungsplanentwurf Nr. 927
Bericht der städtische Wärmebelastung
Gutachten Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplanentwurf Nr. 927
Ihre Stellungnahme
Hinweis: Alle hier gezeigten Daten und Unterlagen dienen der Information über laufende Bebauungsplanverfahren. Diese Bereitstellung von Informationen ist ein zusätzliches Angebot gemäß § 4a (4) Baugesetzbuch.
Mit nachfolgendem Formular können Sie im Zeitraum der Öffentlichen Auslegung Ihre Anregungen, Änderungswünsche und Bedenken zum Planentwurf auch online übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.