Bebauungsplan Nr. 947
- Gewerbegebiet Talstraße / Carbonestraße -
Die Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 947 - Gewerbegebiet Talstraße / Carbonestraße - wurde am 24.02.2026 im Amtsblatt Nr. 9 der Stadt Frankfurt am Main bekannt gemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplans soll dabei vorrangig folgende Ziele und Zwecke verfolgen:
Mit dem Bebauungsplan sollen die bestehenden gewerblichen Nutzungen im Plangebiet langfristig gesichert, vor Verdrängung geschützt und geordnet werden. Dies soll insbesondere durch die Steuerung konkurrierender Nutzungen erfolgen. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine standortgerechte, konfliktfreie und nachbarschaftsverträgliche gewerbliche Nutzung geschaffen werden. Dabei muss insbesondere überprüft werden, inwieweit das nach Gewerbeflächenentwicklungsprogramm vorgesehene emittierende Gewerbe für das gesamte Plangebiet festgesetzt werden kann.
