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Ernst-May-Viertel

Neuer Wohnraum und mehr Lebensqualität für Alle im „Ernst-May-Viertel"

Thema:
Vorbereitende Untersuchungen
Stadtteil: Ortbezirk:
4, 3, 11
Gebietsgröße:
100 ha
Kontakt:

Frau Sabine Guttmann
Telefon: +49 (0)69 212 34351


Projektbeschreibung

Das „Ernst-May-Viertel" liegt in geringer Distanz zum Stadtkern Frankfurts.  Mit dem Vorhaben ist damit die große Chance verbunden, mit einem „Wachstum nach Innen" Flächen in einer zentrumsnahen Lage hin zu einer Wohnnutzung mit hohem Grünanteil zu entwickeln.

Es kann dringend erforderlicher Wohnraum geschaffen werden. Die Gebietsentwicklung ermöglicht es also, einen positiven Beitrag zur Entspannung der Situation auf den Wohnungsmarkt zu leisten und dabei die Inanspruchnahme von Flächen „auf der grünen Wiese“ zu vermeiden.

Mit der geplanten Einhausung der A 661 werden darüber hinaus die Voraussetzungen geschaffen, gemeinsam mit der geplanten Grünvernetzung auch die klimatischen Bedingungen und den Luftaustausch innerhalb der neuen Quartiere und in den bestehenden Stadtteilen zu verbessern. Dies ist ein zentrales Anliegen der Planung für das „Ernst-May-Viertel“.




Mehr Informationen

Anlass

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat am 24.02.2011 mit Beschluss § 9550 beauftragt, eine vorbereitende Untersuchung zu einer möglichen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für den „Verflechtungsbereich Bornheim/Seckbach“ SEM 3, Arbeitstitel „Ernst-May-Viertel“) einzuleiten.

Ziel dieses Beschlusses war zum einen die städtebaulich und landschaftsplanerisch unbefriedigende Situation zu lösen, die durch den Bau der A 661 hervorgerufen wurde, und zum anderen die von der A 661 ausgehende Lärmbelastung zu reduzieren.

Dieser Beschluss geht zurück auf intensive Vorarbeiten: Bereits 2008 wurde das Büro Krebs und Kiefer mit einer Machbarkeitsstudie „Einhausung A 661 im Bereich Bornheim“ beauftragt. Ziel war es, Lösungsansätze zur Reduktion des Lärmeintrages im Wohnquartier „New Atterberry“ zu finden. Im Jahr 2010 erstellte das Büro Albert Speer und Partner ein Gutachten zu einer „möglichen städtebaulichen und stadträumlichen Verflechtung Bornheim und Seckbach/Einhausung A 661mit dem Ziel, das Vorhaben der „Einhausung A 661 durch städtebauliche und landschaftsplanerische Aspekte zu erweitern.

Die Entwicklung des „Ernst May-Viertels“ wird wegen seiner Zentrumsnähe als herausragendes Projekt städtischer Innenentwicklung gesehen. Wesentliche planerische Vorgaben für den rund 100 ha großen Untersuchungsraum sind:

  • Überwindung der stadträumlichen und landschaftsplanerischen Zäsuren, die durch den Bau der A 661 hervorgerufen wurden
  • Reduktion der Lärmbelastung durch die A 661
  • Schaffung von neuen Wohnbaupotentialen durch Arrondierung bestehender Quartiere
  • Schaffung einer großzügigen Grünverbindung zwischen bestehenden Parks (Huthpark / Günthersburgpark)
  • Verbesserung der klimatologischen Bedingungen.
Untersuchungsgebiet Ernst-May-Viertel, © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main, Kartengrundlage: Luftbild Stadtvermessungsamt Stadt Frankfurt am Main

Meilensteine

Über den Fortgang der Untersuchungen hat der Magistrat die Gremien im April 2016 mit einem Zwischenbericht (Beschluss der StVV; §1053 vom 23.02.2017) informiert. Wesentliche Ergebnisse des Berichtes waren:

Nach Abwägung aller relevanten Belange und einer ersten Kosten-/Nutzen-Analyse wurde als Basis für die weiteren Planungen die Einhausung über eine Länge von 400 m empfohlen.

Die städtebaulichen und landschaftsplanerischen Zielaussagen für das Untersuchungsgebiet sind aus der Rahmenplanung des Büros Pesch und Partner entwickelt. Hieraus ergeben sich zum einen sieben mögliche Wohnbauquartiere mit insgesamt rund 3.500 Wohneinheiten. Zum anderen bietet sich die Möglichkeit der Schaffung eines rund 24 ha großen öffentlich zugänglichen Landschaftsparks „Grüne Mitte“. Dieser könnte einen Beitrag zur Verbesserung der klimatologischen Situation im Plangebiet und in den Bestandsquartieren bei gleichzeitiger Verbesserung der Angebote zur Naherholung der Bewohnerschaft leisten.

Drei der zunächst angedachten Wohnbauquartiere mit insgesamt rund 16 ha waren aus rechtlichen Gründen aus dem Untersuchungsgebiet zu entlassen und sollen über eigenständige Bebauungsplanverfahren entwickelt werden.

Kartenausschnitt: 2019, Fortschreibung des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Rahmenplans Ernst-May-Viertel, Pesch Partner Architekten, Glück Landschaftsarchitektur

Verkehrsplanerische Rahmenbedingungen

Verkehrsplanerische Rahmenbedingungen rund um die A 661 und Einhausung zwischen Friedberger Landstraße und Galerie Seckbacher Landstraße

Das Land Hessen hat aufgrund eines Planfeststellungsbeschlusses vom Januar 1980 Planungsrecht zum Bau der A661. Das Vorhaben wurde in der planfestgestellten Form bislang nicht verwirklicht. Aktuell wird mit dem Planänderungsverfahren vom Februar 2021 die endgültige Fertigstellung der Autobahn veranlasst und umfassende verkehrliche Maßnahmen vorbereitet. Dieses Änderungsverfahren mit den beabsichtigten verkehrlichen Anpassungen führte zu einer Neubewertung der planerischen Rahmenbedingungen für den Untersuchungsraum „Ernst-May-Viertel“.

Die Stadtverordnetenversammlung legte angesichts des verkehrlichen Maßnahmenkatalogs mit Beschluss § 3864 vom 06.04.2019 fest, die Einhausung nunmehr über eine Länge von rund 1.000 m zwischen der Friedberger Landstraße und der Galerie Seckbacher Landstraße zu entwickeln, diese planerisch vorzubereiten und die Kostenschätzung zu aktualisieren.

Die Länge von rd. 1.000 m erweiterte die Planungsoptionen für zusätzlichen Wohnungsbau und zusätzliche Grünanteile im Untersuchungsraum. Die vorliegende Rahmenplanung wurde daraufhin im Jahr 2019 erneut überarbeitet.


Vorbereitende Untersuchungen

Aktueller Sachstand zu den Vorbereitenden Untersuchungen (Frühjahr 2023)

Für das Planänderungsverfahren zur Ertüchtigung der A 661 und als Grundlage für die weiteren Planungen der Einhausung erwartet das Land Hessen Planungsrecht in der zweiten Jahreshälfte 2023.

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von April 2019 wird die Entwurfsplanung und Kostenschätzung zur Einhausung durch die DEGES weiterbearbeitet. Mit Vorlage der Ergebnisse wird im ersten Quartal 2024 gerechnet.

Die Stadtverordneten werden nach Vorlage der Ergebnisse über die Realisierung der Einhausung zu entscheiden haben.

Aufgrund der engen fachlichen Zusammenhänge zwischen dem Bau der Einhausung einerseits und der
städtebaulichen/landschaftsplanerischen Rahmenplanung andererseits ruhen die weiteren Untersuchungen für den Planungsraum bis zur Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über den Bau der Einhausung.


Weiterführender Link

Weiterführende Informationen über den Fortgang der Entwurfsplanung zur „Einhausung der A 661“ finden Sie hier auf der Homepage der DEGES. Dort wird zu wesentlichen Meilensteinen und Zwischenergebnissen berichtet.