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Ernst May district

New residential area and greater quality of life for everyone in the “Ernst May district”

Topic:
Preparatory studies
District: Local district:
3, 4, 11
Size of area:
100 ha
Project management:

Mr. Nils Schalk
fone: +49 (0)69 212 43759


Project description

Reason for planning
With Resolution § 9550 of February 24, 2011, the city council commissioned the municipal authorities to initiate preliminary investigations in accordance with § 165 of the German Building Code (BauGB) into a possible urban development measure (SEM) for the “Bornheim/Seckbach interconnection area.” Due to its proximity to the city center, the development of the “Ernst May Quarter” (SEM 3) is considered an outstanding urban inner-city development project.

The inner-city area between the districts of Bornheim and Seckbach has been spatially separated since the construction of the A 661 motorway in the 1990s. With around 100,000 vehicles per day, the A 661 is an important traffic artery for the city and the region. Crossing the A 661 represents a barrier that can only be overcome with considerable detours.
For the residents living nearby, however, the highway is a major source of noise and air pollution from exhaust fumes. 

The “Ernst May Quarter” urban and landscape planning framework can only be fully realized with the planned enclosure of the highway. Both plans are closely linked in terms of theme and function and must be considered together. 

Planning area
The planning area of the Ernst May Quarter is located in the northeast of Frankfurt. It lies between the districts of Bornheim and Seckbach, east of Friedberger Landstraße and southwest and northeast of the A 661 motorway. 
The section of the A 661 motorway that is being considered for possible enclosure is part of the above-mentioned “Ernst May Quarter” study area. It is located between the Friedberger Landstraße and Seckbacher Landstraße bridges.

Planungsziel
Ziel des Beschlusses zur SEM 3 „Ernst-May-Viertel“ war die städtebaulich und landschaftsplanerisch unbefriedigende Situation zu lösen, die durch den Bau der 
A 661 hervorgerufen wurde. Ein weiteres Ziel war es, die von der A 661 ausgehende Lärmbelastung zu reduzieren.

Die Einhausung soll die Trennung zwischen den Stadtteilen überwinden. Die Verknüpfung bestehender Quartiersbereiche könnte neue Wohnbaupotentiale ermöglichen.

Eine großzügige Grünverbindung könnte zwischen dem bestehenden Huthpark und Günthersburgpark entstehen. Damit würden sich die klimatologischen Bedingungen verbessern und die Lärmbelastung reduzieren. Somit könnten durch die Einhausung die Voraussetzungen zur Realisierung von städtebaulichen und landschaftsplanerischen Entwicklungszielen für das „Ernst-May-Viertel“ geschaffen werden.

Planungsverlauf
Dezember 2025: Die Stadtverordnetenversammlung hat zugestimmt, das Planfeststellungsverfahren für die Einhausung der A 661 einzuleiten.

Sommer 2025: Erarbeitung eines Magistratsvortrages auf Grundlage Endberichts der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) mit Kostenschätzung sowie den zu erwartenden Baukosten der Einhausung. 

Mai 2025: Abschluss des Untersuchungsauftrages der DEGES zur Einhausung der A 661.

April 2023: Neubewertung der Einhausungslänge von Planvariante L 2 hin zu Planvariante L1+.
Durch die Einbeziehung der Brücke an der Friedberger Landstraße und des Galeriebauwerkes Seckbacher Landstraße ist eine Einhausungslänge von aktuell rund 1.300 m geplant.

Seit Ende 2019:
Untersuchungen und Fortführung der Planungen für das städtebauliche Vorhaben „Ernst-May-Viertel“ ruhen bis zur Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Realisierung der Einhausung.

Juni 2019: Erneute Beauftragung des Büro Pesch & Partner nach dem Stadverordnetenbeschluss zur Einhausung der A 661 in der Länge von rund 1.000 m mit dem Ziel der Aktualisierung der städtebaulichen und landschaftsplanerischen Rahmenplanung für das „Ernst-May-Viertel“.

4. April 2019:

  • Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§  3864), die Einhausung der A 661 in der Variante L 2 (Länge von rund 1.000 m zwischen der Brücke Friedberger Landstraße und der Brücke Seckbacher Landstraße) zu realisieren. 
  • Erneute Beauftragung der DEGES für eine Entwurfsplanung mit Kostenschätzung.

Juni 2017: Änderung des räumlichen Geltungsbereiches zum Untersuchungsraum des „Ernst-May-Viertels“, Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 26 vom 27. Juni 2017.

Februar 2017: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23. Februar 2017, §  1053 mit Kenntnisnahme des Sachstandsberichts zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und Entlassung von Teilflächen aus dem Untersuchungsumgriff.

April 2016: Magistratsbericht M 82 zum Sachstand zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit folgendem Beschlusstenor:

  • Befürwortung der grundsätzlichen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Rahmenplanung auf Basis der Einhausung der A 661 mit einer Länge von rund 400 m (Planvariante L 4). 
  • Herausnahme von zwei optionalen Wohnbaupotentialen, da hier keine rechtliche Zulässigkeit einer Entwicklungsmaßnahme gegeben war. Fortführung beider Teilflächen als eigenständige Bebauungsplanverfahren. Dadurch: Verringerung des Planungsgebietes auf circa 100 https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/admin/c4s_admin_frameset.php?psid=3rif85taqjbh5jvpa3f3p4rqk3.

2011 - 2016: Wesentliche Arbeitsschwerpunkte des Teilprojekts Einhausung:

  • Erarbeitung technischer Planungen für vier Varianten der Einhausung A 661 durch DEGES in einer vertieften Machbarkeitsstudie inklusive Kostenschätzung.
  • Beauftragung notwendiger Gutachten. 
  • Durchführung eines kooperativen Wettbewerbsverfahrens, Siegerbüros Pesch & Partner Architekten und Glück Landschaftsarchitektur. Im weiteren Verlauf Arbeitsschritte zur Erstellung einer städtebaulichen und landschaftsplanerischen Rahmenplanung.

Februar 2011: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9500 vom 24. Februar 2011, vorbereitende Untersuchungen über eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Absatz 4 BauGB einzuleiten.

2008 – 2013:

  • Erarbeitung einer städtebaulichen und landschaftsplanerischen Rahmenplanung zum „Ernst May Viertel“. 
  • Durchführung eines kooperativen Wettbewerbsverfahrens. 

April 2008:
Erarbeitung einer ersten Machbarkeitsstudie über eine Einhausung der A 661 „im Bereich der Ortslage Bornheim“ durch das Büro Krebs und Kiefer.




More information

Einhausung A 661

 "Grüner Bogen 661 - Frankfurt verbindet". Machbarkeitsstudie. DEGES Gmbh, Produktion: HH-Vision, © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main


Wettbewerbsergebnis aus dem Jahr 2019

Map excerpt: 2019, Updated urban development and landscaping master plans for the Ernst May district, Pesch Partner Architekten, Glück Landschaftsarchitektur

Die städtebaulichen und landschaftsplanerischen Zielaussagen für das Untersuchungsgebiet sind aus der Rahmenplanung des Büros Pesch und Partner und Glück Landschaftsarchitektur entwickelt.


Weiterführender Link

Weiterführende Informationen über den Fortgang der Entwurfsplanung zur „Einhausung der A 661“ finden Sie hier auf der Homepage der DEGES. Dort wird zu wesentlichen Meilensteinen und Zwischenergebnissen berichtet.