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Vom Flächennutzungsplan zum
Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan

Pläne und das Stadtmodell © Sebastian Schramm Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main

Der Flächennutzungsplan (FNP) regelt für das gesamte Gemeindegebiet die Art der Bodennutzungen in Grundzügen. Er ist der vorbereitende Bauleitplan für die Bebauungsplanung. Bei der Aufstellung des FNP sind die übergeordneten Planungsebenen zu beachten.

Mit Gründung des Umlandverbandes Frankfurt (UVF) ging bereits im Jahr 1974 die Zuständigkeit für die Aufstellung eines – nunmehr gemeinsamen - Flächennutzungsplanes auch von der Stadt Frankfurt am Main auf den Verband über. Der seinerzeit das Gebiet von 43 Mitgliedskommunen umfassende UVF-Flächennutzungsplan trat 1987 in Kraft. Er ersetzte im Stadtgebiet den bis dahin geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Frankfurt am Main aus den 50er Jahren.

Mit Verabschiedung des Ballungsraumgesetzes im Jahr 2000 durch den Hessischen Landtag wurde der in Planungsverband umbenannte UVF auf 75 Mitgliedskommunen erweitert. Gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Darmstadt erarbeitete der Planungsverband den Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010). Dieser erlangte am 17.10.2011 Rechtskraft. Im Jahr 2011 erfolgte auch die Umbenennung des Planungsverbandes in Regionalverband FrankfurtRheinMain. Durch den freiwilligen Beitritt von fünf Kommunen des Wetteraukreises gehören seit 2021 80 Städte und Gemeinden dem Regionalverband an.


Ausschnitt Frankfurter Innenstadt im Regionalen Flächennutzungsplan 2010, Maßstab 1:50.000, © Regionalverband FrankfurtRheinMain

Für die Stadt Frankfurt am Main fallen somit die Ebenen Regionalplan Südhessen und gemeinsamer Flächennutzungsplan zusammen. Hier gilt der RPS/RegFNP 2010. Dieser Plan beinhaltet neben den regionalplanerischen Festlegungen auch die flächennutzungsplanbezogenen Darstellungen gemäß Baugesetzbuch (BauGB).

Träger der Regionalen Flächennutzungsplanung ist der Regionalverband FrankfurtRheinMain. Er ist gemeinsam mit der Regionalversammlung Südhessen verantwortlich für die Aufstellung und Änderung des RPS/RegFNP für das gesamte 80 Gemeinden umfassende Verbandsgebiet. Grundlage hierfür ist das hessische „Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (Metropolgesetz)" vom 08.03.2011, zuletzt geändert am 24. August 2018. Erforderliche Flächennutzungsplanänderungen sind beim Regionalverband FrankfurtRheinMain von den Mitgliedskommunen zu beantragen. Für die Stadt Frankfurt am Main wurden bislang in zehn Fällen RegFNP-Änderungsverfahren beantragt bzw. durchgeführt. Weichen erforderliche Änderungen auch von den Zielen der Raumordnung ab, sind zudem Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt zu beantragen. Über diese entscheidet dann die Regionalversammlung Südhessen.

2016 hat die Regionalversammlung Südhessen die Neuaufstellung des RPS/RegFNP beschlossen. Die Vorbereitungen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain auf Grundlage des Hessischen Landesplanungsgesetztes (HLPG) und des BauGB. Der RPS/RegFNP enthält unter anderem Aussagen zur Raum- und Siedlungsstruktur, zu Einzelhandel, Verkehr, Energie, Land- und Forstwirtschaft, Klima und Freiraumsicherung. Die Zielfestlegungen, Grundsätze und Darstellungen des RPS/RegFNP bilden wesentliche Vorgaben für die räumliche Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main und die Region. Die flächennutzungsplanbezogenen Darstellungen des RPS/RegFNP werden zukünftig im Maßstab 1:25.000 vorliegen.

Im Zuge der Neuaufstellung des RPS/RegFNP soll eine erste Beteiligung der Öffentlichkeit 2024 durchgeführt werden, mit Rechtskraft des Planes ist nicht vor 2026 zu rechnen.


Der Regionalverband FrankfurtRheinMain erstellt gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Darmstadt den sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien. Dieser ergänzt den Regionalen Flächennutzungsplan um das Thema Versorgung mit erneuerbaren Energien  und weist in erster Linie Windvorrangflächen aus.
Die Verbandskammer des Regionalverbandes hat am 12. Dezember 2018 diesen Plan verabschiedet. Der Plan weist 21 Vorranggebiete für Windenergieanlagen aus. Dies entspricht etwa 0,6 Prozent des Verbandsgebietes. Auf den restlichen 99,4 Prozent der Fläche dürfen keine Windräder mehr gebaut werden. Der Plan, der von der Regionalversammlung Südhessen beschlossen wurde, hat mit der Genehmigungsbekanntmachung im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 30. März 2020 Rechtskraft erlangt.

Bei der Stadt Frankfurt am Main ist für alle Fragen im Zusammenhang mit der regionalen Flächennutzungsplanung, die Interessen der Stadt betreffen, die Abteilung Stadtentwicklung im Stadtplanungsamt zuständig. Hier werden neben Stellungnahmen auch Anträge zu regionalplanerischen Abweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt und zur Änderung von Darstellungen des RegFNP an den Regionalverband vorbereitet und die Verfahren mit anderen städtischen Stellen abgestimmt.

Auskünfte zum RegFNP erhalten Sie ausschließlich beim Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: (069) 2577-0, www.region-frankfurt.de. Online ist der RegFNP ebenfalls einsehbar.

Allgemeine Informationen zum RegFNP erhalten Sie auch beim Stadtplanungsamt Frankfurt am Main, Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main.


Ansprechpartner/-innen

Herr Rainer Ortmüller

Telefon: +49 (0)69 212 33072

Frau Annette Fritz

Telefon: +49 (0)69 212 38631