Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1
Mit diesem Programm wird der Bau bezahlbarer Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen gefördert. Wohnberechtigt sind Haushalte, die bei der kommunalen Wohnungsvermittlungsstelle registriert sind und deren Einkommen innerhalb festgelegter Grenzen liegt. Informationen zu den aktuell geltenden Einkommensgrenzen finden Sie hier.
Die Förderung nach dieser Richtlinie wird kombiniert mit der Förderung nach der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“. Sie erfolgt durch zinslose Darlehen, Baukostenzuschüsse sowie durch einmalige Zuschüsse zum Mietertrag. Die Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindungen beträgt wahlweise 40 oder 30 Jahre. Die anfängliche Netto-Kaltmiete beträgt 6,50 €/m² Wohnfläche. Bei der Planung sind Haushaltsgrößen und -flächenvorgaben zu beachten.
Einen detaillierten Überblick zu den Förderkonditionen erhalten Sie hier:
Richtlinien "Frankfurter Programm Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1"
Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung
Förderkonditionen
Antragsformulare zur Förderung von Bauprojekten
Nach Bestätigung über die Aufnahme in ein Bauprogramm wird der Förderantrag zusammen mit der Landesförderung und unter Verwendung des Vordrucks der WI-Bank gestellt. Sie finden ihn unter:
https://www.wibank.de/wibank/hessisches-mietwohnungsbauprogramm/soziale-mietwohnraumfoerderung--geringe-einkommen-/307058
Die Beratung und Antragsannahme für die kommunale sowie die Landesförderung erfolgt bei der städtischen Wohnungsbauförderstelle.
Abteilung Stadterneuerung und Wohnungsbau im
Stadtplanungsamt
Kurt-Schumacher-Str. 10
60311 Frankfurt am Main