Gewerbeflächensicherung
Die Industrie- und Gewerbegebiete der Stadt Frankfurt am Main dienen in erster Linie der Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Dies geschieht durch ein ausreichendes Angebot an Flächen für arbeitsplatzintensive, produzierende, weiterverarbeitende und dienstleistende Betriebe. Hier sollen sich vor allem solche Betriebe ansiedeln, die aufgrund ihres Störgrads in anderen Bereichen des Stadtgebiets nicht zulässig sind.
Das bestehende Potenzial an Gewerbeflächen der Stadt Frankfurt am Main wird jedoch auch durch Nutzungen nachgefragt, die nicht zwingend auf Standorte in Gewerbegebieten angewiesen sind. Ziel ist es, diesem Trend entgegen zu wirken und die begrenzt verfügbaren, gewerblicheren Flächen nicht an konkurrierende Nutzungen wie z.B. Einzelhandels- und Beherbergungsbetriebe oder Rechenzentren zu vergeben.
Durch höhere Zahlungsbereitschaft können sich diese Betriebe bei Verkauf  und Vermietung von Flächen häufig gegenüber den tatsächlich auf diese  Gewerbegebietsstandorte angewiesenen Nutzungen durchsetzen. Dies kann bis hin zu einer existenziellen Gefährdung und sukzessiven  Verdrängung von Betrieben aus angestammten Lagen führen. Deshalb ist es  bei der Vergabe von Flächen erforderlich, gewerbegebietstypische  Nutzungen zu priorisieren und die vorhandenen Flächenressourcen sparsam  und effizient zu nutzen.
Mithilfe geeigneter städtebaulicher Instrumente wird das Ziel verfolgt,  die vorhandenen Potentiale an Flächen für diese Nutzergruppen zu sichern  und Investitionssicherheit für bestehende und ansiedlungswillige  Betriebe zu schaffen. 
Diesbezügliche Festlegungen können dazu beitragen, dass die Bodenpreise  im Rahmen gewerbegebietstypischer Werte bleiben und  Grundstückseigentümer keine Flächen zurückhalten, weil sie steigende  Bodenpreise erwarten. Entsprechende planungsrechtliche Festsetzungen und  Rahmenplanungen vermeiden Umnutzungsdruck und Bodenspekulation.  Nutzungen, die nicht auf einen Gewerbestandort angewiesen sind, können  auf besser geeignete Standorte gelenkt werden.
