Hanauer Landstraße – Bereich um das ehemalige Neckermanngelände
Herr Nils Ruf
          
				
          Telefon: +49 (0)69 212 49529
          
Projektbeschreibung
Planungsanlass 
In Folge der Betriebsaufgabe des Versandhändlers Neckermann im Jahr 2012 entstand der Bedarf zur Herstellung planungsrechtlicher Grundlagen für eine städtebauliche Neuordnung und die Entwicklung des Geländes. Damit einher geht die denkmalgerechte Nachnutzung der ehemaligen Versandzentrale von Neckermann.
Im Rahmen des Ausbaus der Nordmainischen S-Bahn ist die Herstellung eines unmittelbar nördlich an den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans angrenzenden Haltepunkts geplant. Der geplante Haltepunkt ist Bestandteil eines Planfeststellungsverfahrens, mit dem auch die Voraussetzungen für die Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße über die Hanauer Landstraße und die Bahnstrecke hinaus nach Norden bis zur Orber Straße geschaffen werden. Daraus ergeben sich funktionale Verflechtungen mit dem geplanten Grünzug Fechenheim und mit dem nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord.
Planungsgebiet
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 895 - Hanauer  Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände - liegt im  Stadtteil Fechenheim und umfasst eine Fläche von etwa 32,2 Hektar. Er  erstreckt sich über Teile des ehemaligen Neckermanngeländes beidseits  der Hugo-Junkers-Straße sowie nördlich, von der Hanauer Landstraße  Nummer 477 bis 505. Der Geltungsbereich wird im Norden und Westen durch  die Gleisanlagen der Hafenbahn begrenzt. Im Osten verläuft er entlang  der Ernst-Heinkel-Straße, im Süden entlang der Adam-Opel-Straße.
Das Plangebiet weist einen industriell-gewerblich geprägten, überwiegend  groß-förmigen Gebäudebestand auf. Neben Lager- und Gewerbehallen  befinden sich hier auch andere ein- und zweigeschossige Zweckbauten  sowie ein elfgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus, Hanauer Landstraße  Nummer 497. Die Baustruktur ist heterogen und zweckmäßig.
Das Gelände des ehemaligen Versandhändlers Neckermann wird, nach dessen  Insolvenz im Jahr 2012 und einem Eigentümerwechsel, heute in großen  Teilen gewerblich genutzt. Gewerbegebäude, Lagerhallen und Lagerflächen  spiegeln die charakteristische Nutzung im Gebiet wider. Es gibt auch  Mindernutzungen und Leerstände. Nördlich der Hanauer Landstraße finden  sich neben Lager- und Gewerbehallen auch ein Baumarkt, Werkstätten und  andere gewerbliche Nutzungen sowie Wohnnutzung.
Planungsziel
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans soll das Gebiet in seiner  Funktion als Gewerbe- und Industriegebiet gemäß  Gewerbeflächenentwicklungsprogramm gesichert werden. Weiter soll im  Plangebiet ein Eignungsgebiet für Rechenzentren entwickelt werden. Dies  beinhaltet auch die denkmalgerechte Nachnutzung des, seit der Insolvenz  des Versandhändlers Neckermann im Jahr 2012 leerstehenden,  Egon-Eiermann-Gebäudes.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine  städtebauliche Neubeordnung und Entwicklung großer Teile des ehemaligen  Neckermanngeländes im Einzugsbereich des geplanten Haltepunktes der  Nordmainischen S-Bahn geschaffen werden. Im Bereich nördlich der Hanauer  Landstraße soll auf Grundlage des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes  2011 großflächiger zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen werden.
Die derzeit uneinheitlichen planungsrechtlichen Festsetzungen sollen  vereinheitlicht und die Grünverbindung zwischen dem Fechenheimer Wald  und dem geplanten Fechenheimer Grünzug gesichert werden.
Ein weiteres Ziel des Bebauungsplans ist es, gemäß dem Landschaftsplan des UVF  den Versiegelungsgrad im gewerblich-industriell geprägten  Geltungsbereich zu vermindern, um die Durchgrünung im Plangebiet  insgesamt zu steigern. Zusätzlich soll im Bereich der westlichen Hanauer  Landstraße der Straßenraum teilweise durch Begradigung verbreitert  werden um dem zusätzlichen Bedarf an Baumpflanzungen gerecht zu werden.
Planungsverlauf
Nächste Planungsschritte:
- Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt nach Beschlussfassung durch Stadtverordnetenversammlung mit erneuter Möglichkeit zur Beteiligung an der Planung seitens der Bürgerinnen und Bürger in Form von Stellungnahmen (voraussichtlich 2024).
- Einarbeitung von Änderungen in den Plan und gegebenenfalls erneute öffentliche Auslegung nach Prüfung der eingereichten Stellungnahmen.
- Vorlage des Bebauungsplanentwurfs und der Stellungnahmen bei der Stadtverordnetenversammlung zum Satzungsbeschluss mit anschließender Bekanntmachung im Amtsblatt und Inkrafttreten.
Aktuell: Prüfung der eingereichten Äußerungen und  anschließendes Einfließen in  das Bebauungsplanverfahren als Grundlage  für einen Rechtsplanentwurf mit  Begründung und Umweltbericht.                                                                                                                                                                                                            
08. Dezember 2021 – 22. Dezember 2021:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
20. Januar 2015:
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 895 – Hanauer Landstraße / Bereich um das ehemalige Neckermanngelände - durch die Stadtverordnetenversammlung
- Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt Nr. 4
