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Nördlich Dieburger Straße

Bebauungsplanverfahren Nr. 698

Thema:
Städtebaulicher Entwurf, Wohnen
Stadtteil: Ortbezirk:
11
Gebietsgröße:
Ca. 9 ha, davon ca. 3 ha Grünfläche
Kontakt:

Herr Nils Ruf
Telefon: +49 (0)69 212 49529


Projektbeschreibung

Planungsanlass
Um den steigenden Wohnraumbedarf zu kompensieren, verfolgt die Stadt Frankfurt das Ziel, genügend Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Indem er neues Wohnbauland realisiert, soll der Bebauungsplan B 698 „Nördlich Dieburger Straße“ dazu im Süden Fechenheims beitragen. Die umliegenden Naherholungs- und Grünflächen bieten dabei gute Standortvoraussetzungen, um ein attraktives Wohngebiet zu entwickeln. Durch den Bebauungsplan „Nördlich Dieburger Straße“ wird Baurecht geschaffen, um ca. 250 neue Wohneinheiten zu errichten. Von diesen werden 30 Prozent als geförderter Wohnraum entstehen. Dies kommt der Deckung des bestehenden Bedarfs an sozialgeförderten Wohnungen zugute.

Planungsgebiet
Das Plangebiet ist im Süden des Ortsbezirks Fechenheim zu verorten. Es umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 9 ha. Im Süden wird das Plangebiet durch die Dieburger Straße und die anschließende, straßenbegleitende Bebauung begrenzt. Im Nordwesten wird das Gewerbegebiet an die „Ferdinand-Porsche-Straße“ anschließen. Im Nordosten wird die Plangebietsfläche durch die Kleingartenanlage „Mainperle“ begrenzt. Das in Rede stehende Gebiet selbst wird, mit Ausnahme der straßenbegleitenden Bebauung (vornehmlich Wohnnutzung) sowie einiger rückwärtiger Gewerbebauten, vornehmlich durch Freizeitgärten und Grünflächen geprägt.

Planungsziel
Ziel des Bebauungsplans B 698 – Nördlich Dieburger Straße ist es, eine planungsrechtlichen Grundlage zu schaffen, um ein Wohngebiet unter Berücksichtigung vorhandener Gewerbebetriebe geordnet städtebaulich zu entwickeln. Die vorgesehene Struktur von Bau und Nutzung orientiert sich dabei an der Bebauung des Bestands innerhalb des Plangebietes. Ebenso wird dessen näherer Umgebung betrachtet, um ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe zu gewährleisten.

Die zentrale Leitvorstellung der Gebietsentwicklung ist es, Wohnraum zu schaffen und die Wohnnutzung insgesamt zu stärken. Ergänzend wird im Nordwesten des Gebietes die Anlage einer Kindertagesstätte vorgesehen. Um einen fließenden Übergang zum angrenzenden Gewerbegebiet „Ferdinand-Porsche-Straße“ zu schaffen, wird im Westen ein Urbanes Gebiets mit Konzentration von gewerblichen Nutzungen entwickelt. Im Norden des Plangebiets wird der Fechenheimer Grünzug planungsrechtlich gesichert. Er verbindet den südlich gelegenen Mainbogen und den nördlich zu verortenden Seckbacker Ried. Durch die vorgesehene Aufwertung entsteht hier ein Naherholungsgebiet für die künftigen Anwohner sowie die gesamte Bevölkerung des Ortsbezirks Fechenheim. Des Weiteren sichert der Bebauungsplan die Flächen des Kleingartenvereins „Mainperle“ planungsrechtlich.

Projektverlauf
Im Vorfeld der Planungen erfolgte 2013 die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs für das Plangebiet durch das Architekturbüro BS+. Auf dessen Grundlage erfolgte die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Frühjahr 2013 in der Sitzung des Ortsbeirates 11) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB). Im Anschluss fasste das Stadtparlament am 26.06.2014 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan B 698.

Auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs wurde der Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet. Mitberücksichtigt wurden dabei gleichermaßen die Ergebnisse einiger Gutachten sowie die durch Bürger und TÖB vorgetragenen Hinweise und Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung. Die öffentliche Auslegung wird aktuell vorbereitet.

Aufgrund der bestehenden Parzellenstruktur ist im Plangebiet eine Bodenordnung gemäß §§ 45ff. BauGB erforderlich. Sie soll sinnvoll zugeschnittene und baulich nutzbare Baugrundstücke erhalten.

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit den Beschlüssen vom 31.08.2017 und 23.08.2018 die Umlegung angeordnet. Die Umlegungsstelle hat mit Beschluss vom 14.09.2018 (Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 39 am 25.09.2018) das Umlegungsverfahren eingeleitet. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans kann die Umlegungsstelle, nach Erörterung mit den Eigentümerinnen und Eigentümern, den Umlegungsplan als Ergebnis der Grundstücksneuordnung aufstellen.