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Nieder-Eschbach Süd

Bebauungsplan Nr. 917

Thema:
Städtebaulicher Entwurf, Wohnen
Stadtteil: Ortbezirk:
15
Gebietsgröße:
6,6 ha
Kontakt:

Herr Gunther Stoll
Telefon: +49 (0)69 212 74120


Projektbeschreibung

Planungsanlass
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Planungsrecht für ein neues Wohngebiet im Süden des Stadtteils Nieder-Eschbach geschaffen werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden. 

Planungsgebiet
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - liegt im Süden des Frankfurter Stadtteils Nieder-Eschbach und hat eine Größe von  6,6 ha

Das Plangebiet grenzt im Norden an die Weimarer Straße und an die Grundstücke Gustav-Mahler-Straße 15, Fritz-Erler-Straße 26 und 29 sowie Niedereschbacher Stadtweg 29 - 31. Im Westen wird es von der U-Bahn-Trasse der Linien U2 und U9 begrenzt. Im Süden und im Osten grenzt das Gebiet an landwirtschaftliche Flächen.

Planungsziele
Das Plangebiet wird derzeit fast ausschließlich landwirtschaftlich genutzt.
 
Durch die Lage des Plangebietes nahe der U-Bahn-Haltestelle Nieder-Eschbach ist es gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden.

Es soll ein breites Angebot an Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Durch die Einbeziehung des Bereiches südlich der Weimarer Straße, bisher mit dem Bebauungsplan Nr. 225 als WA (Allgemeine Wohngebiete) festgesetzt, soll eine Verzahnung des neuen Gebietes mit der vorhandenen Ortslage geschaffen werden. Der bisher als Ortsrand gedachte Streifen wird zukünftig Bestandteil des Baugebietes Nieder-Eschbach Süd sein und in diesem Zusammenhang angemessen beplant und  festgesetzt werden. Die hier festgesetzte Ortsrandstruktur wird aufgebrochen und in das zu planende Gebiet verlagert.

Für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und im weiteren Verfahren darüber hinaus Ausgleichsflächen nachzuweisen.

Planungsverlauf

Nächste Planungsschritte: Veröffentlichung (ehemals Öffentliche Auslegung) des Bebauungsplanentwurfes

Oktober 2017: Vorstellung erster Planungsansätze im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in einer Sitzung des Ortsbeirates 15