Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 129 - Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 -
Die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 129 - Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - ist mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 28 der Stadt Frankfurt am Main am 07.07.2026 in Kraft getreten.
Im Auskunftssystem planAS finden Sie weitere Informationen zu dieser Veränderungssperre.
