Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hilgenfeld
Herr Michael Theis
Telefon: +49 (0)69 212 44587
Projektbeschreibung
Planungsanlass
Da in Frankfurt am Main die Bevölkerung weiterhin deutlich wächst, besteht auch künftig ein anhaltend hoher Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, dem unter anderem mit der Schaffung attraktiver Wohngebiete begegnet werden soll. In diesem Zusammenhang sollen mit dem aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 813 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Realisierung des Wohnquartiers „Hilgenfeld“ geschaffen werden.
Planungsgebiet
Das Plangebiet liegt im Norden Frankfurts am Rand des Niddatals nördlich der bebauten Ortslage im Stadtteil Frankfurter Berg. Es wird im Osten durch die Homburger Landstraße und im Süden durch die Trasse der Main-Weser-Bahn begrenzt. Nördlich schließen landwirtschaftliche Flächen mit Streuobstbeständen an. Über die fußläufig erreichbare S-Bahn-Station Frankfurter Berg besteht eine gute ÖPNV-Anbindung.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 813 umfasst eine Fläche von circa 17,2 Hektar. Der größte Teil ist unbebaut und wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt (Acker und Grünland). Der Geltungsbereich schließt im Osten das bestehende Wohnquartier „Taunside“ ein.
Planungsziele
An dem dafür besonders geeigneten Standort soll ein Wohngebiet mit 850 bis 900 neuen Wohneinheiten und ergänzender Infrastruktur sowie ökologischen Qualitäten entstehen. Unterschiedlichen Bedarfen an Wohn-, Bau- und Eigentumsformen soll dabei Rechnung getragen werden. Das Gebiet soll durch klar ablesbare Räume, Plätze und Nachbarschaften gegliedert und durchgrünt werden. Gleichzeitig soll ein effektives Straßen- und Wegesystem entstehen, das den allgemeinen und speziellen Anforderungen aller Verkehrsteilnehmer gerecht wird.
Anforderungen, die sich aus dem Klimawandel ergeben, sollen bei der Planung genauso Berücksichtigung finden wie die Rückhaltung und Bewirtschaftung von Niederschlagswasser sowie eines ausreichenden Immissionsschutzes. Eine besondere Rolle kommt zudem der Berücksichtigung der Bestandsbebauung „Taunside“, der Ausbildung einer zentralen Quartiersmitte, der Vernetzung des Gebietes mit der freien Landschaft sowie der fußläufigen Verbindung zum S-Bahnhof Frankfurter Berg zu.
Planungsverlauf
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 813 wurde ursprünglich 2001 beschlossen. Nachdem die Planung anschließend mehrere Jahre geruht hatte, wurde 2016 ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt. Die Ergebnisse daraus sollen die Grundlage für die weiteren Planungen sein.
Im Mai 2017 fanden die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange statt. Am 29.06.2017 wurden eine Aufstellungsbeschluss-Änderung sowie ein Rahmenkonzept als Grundlage für die weitere Planung beschlossen.
Das Rahmenkonzept wurde unter Berücksichtigung begleitender Abstimmungen und Untersuchungen weiterentwickelt und in einen Bebauungsplanentwurf überführt.
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 813 „Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg – Hilgenfeld“ wurde in der Zeit vom 26.08.2020 bis 28.09.2020 öffentlich ausgelegt und somit die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.
Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden ausgewertet. Bevor der Bebauungsplan von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen werden kann, müssen mit den Grundstückseigentümern städtebauliche Verträge abgeschlossen werden. Mit dem Abschluss städtebaulicher Verträge soll der Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung umgesetzt werden, dem die Stadtverordneten am 7. Mai 2020 zugestimmt haben.
Gegenstand der vertraglichen Regelungen sollen unter anderem die Herstellung der notwendigen Erschließungsanlagen, die Sicherung von gefördertem Wohnungsbau, die Sicherung von Flächen für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte sowie die Herstellung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen sein. Die Abstimmungen hierüber dauern über das Jahr 2021 hinaus an.
Jury kürt Architekturbüros für ihre Wettbewerbsbeiträge zu bezahlbaren und qualitätsvollen Wohnbauprojekten
Im Zusammenhang mit der Realisierung des Wohngebietes nördlich Frankfurter Berg - Hilgenfeld lobten das Planungsdezernat der Stadt Frankfurt am Main, das Deutsche Architekturmuseum (DAM) und die AGB FRANKFURT HOLDING im Jahr 2017 erstmals einen Architekturpreis für bezahlbares Wohnen aus. Der Wettbewerb lief unter dem Titel „Wohnen für Alle: Neues Frankfurt 2018“. Der Deutsche Städtetag, die Bundesstiftung Baukultur und die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen waren Partner des Wettbewerbs. Am 21. Februar 2019 fand die Preisgerichtssitzung statt, in der eine Jury vier Preisträger gekürt und einen Anerkennungspreis vergeben hat.
Konzeptvergabe für Wohnprojekte und Genossenschaften
Am Freitag, 28. Juni 2019 hat ein Beirat über die Konzeptvergabe im Neubaugebiet Hilgenfeld entschieden. Insgesamt fünf gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften wurden ausgewählt, ihre Wohnprojekte am Hilgenfeld zu verwirklichen. Bis Ende Mai waren gemeinschaftliche und genossenschaftliche Projekte aufgerufen, sich mit einem überzeugenden Konzept für die Vergabe von Flächen im Neubauquartier Hilgenfeld zu bewerben. Von den 13 Bewerbern haben sich folgende fünf durchgesetzt: Freunde fürs Leben, Familiensinn 2.0, Kooperation Frankfurt, Mietbauhaus Hilgenfeld und Nest Frankfurt.