Wohnraumförderung - Einkommensgrenzen werden erhöht
Die Einkommensgrenzen für die Berechtigung zum Bezug einer bezahlbaren Mietwohnung gefördert nach dem Förderweg 1 und Förderweg 2 wurden zum 1.1.2023 erhöht. Sie werden immer im Abstand von drei Jahren an die Veränderung der Verbraucherpreise angepasst und stehen für Sie in den untenstehenden PDFs zum Nachlesen zur Verfügung.
Mehr Informationen zur Wohnraumförderung in Frankfurt finden Sie hier.