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Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg -

Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs



Ortsbezirk:
Stadtteil:
Erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs
19.06.2024 - 12.07.2024

PDF-Dateien zum Bebauungsplanverfahren

B908-Amtsblatt [472 KB]

Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 908 im Amtsblatt Nr. 24 der Stadt Frankfurt am Main vom 11.06.2024

B908-Begründung [3520 KB]

Begründung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 908

B908-Textteil [374 KB]

Textteil zum Bebauungsplanentwurf  Nr. 908

B908-Planentwurf [4374 KB]

Bebauungsplanentwurf Nr. 908, zeichnerische und textliche Festsetzungen

B908-Planentwurf der ersten öffentlichen Auslegung [3968 KB]

Bebauungsplanentwurf Nr. 908 in der Fassung der ersten öffentlichen Auslegung, zeichnerische und textliche Festsetzungen

B908-Umweltbelange-RP-Darmstadt [1512 KB]

Umweltbezogene Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt; Informationen zu den Themen Grundwasser, Wasserversorgung, Bodenschutz, Immissionsschutz

B908-Umweltbelange-UNB [1708 KB]

Umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde; Informationen zu den Themen geschützte Biotope, Artenschutz

B908-G-Artenschutz [2527 KB]

Gutachten: Artenschutzprüfung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 908

B908-G-Schalltechnische-Untersuchung [4601 KB]

Gutachten: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanentwurf  Nr. 908

B908-Auflistung der Änderungen [30 KB]

Auflistung der Änderungen am Bebauungsplanentwurf Nr. 908 gegenüber der vorangegangenen ersten öffentlichen Auslegung

Ihre Stellungnahme

Hinweis: Alle hier gezeigten Unterlagen dienen der Information über laufende Bebauungsplanverfahren.

Zusätzlich zur erneuten Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 (2) BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen im Atrium des Planungsdezernates in 60311 Frankfurt am Main, Kurt-Schumacher-Straße 10, montags bis freitags von 8.30 bis 18.00 Uhr durch öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt.

Während der erneuten Veröffentlichung können Sie Ihre Anregungen und Bedenken zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs vorbringen. Mit nachfolgendem Formular können Sie diese online übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

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