Fischerfeldviertel
Sicherung und Entwicklung als Wohnstandort
Frau Irmgard Huber - Fischerfeldviertel
Telefon: +49 (0)69 212 30458
Projektbeschreibung
Planungsanlass
Im Fischerfeldviertel wird der vorhandene Wohnraum durch den Bebauungsplan B 897 Fischerfeldstraße / Lange Straße gesichert und situationsabhängig durch eine bessere Nutzung bestehender Flächen erweitert. Unerwünschte kerngebietstypische Nutzungen wie Vergnügungsstätten werden somit verhindert.
Planungsgebiet
Das Quartier Fischerfeldviertel befindet sich in der östlichen Innenstadt und ist etwa 22 Hektar groß. Es wird begrenzt von der Obermainanlage im Osten, dem Main im Süden, der Kurt-Schumacher-Straße im Westen und der Battonnstraße im Norden.
Planungsziele
Für das Fischerfeldviertel wurde der Bebauungsplan Nr. 897 – Fischerfeldstraße/ Lange Straße – neu aufgestellt. Der Angebotsbebauungsplan setzt die planungsrechtlichen, stadtgestalterischen, grünplanerischen und wohnungspolitischen Ziele fest. Er sichert die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, der stadtverträglichen Mobilität und trägt den Bedarfen an sozialer Infrastruktur Rechnung.
Die Stadtentwicklung in der südöstlichen Innenstadt erfolgt unter den Bedingungen einer nachhaltigen Innenentwicklung, einer klimagerechten Quartiersentwicklung und einer sozialgerechten Wohnraumversorgung. Im Bebauungsplan Fischerfeldstraße/ Lange Straße ist erstmals flächendeckend eine 30%Quote zur sozialen Wohnraumversorgung festgesetzt worden. Der hohe Anteil an gefördertem Wohnungsbau erhält und stärkt die Bewohnerstrukturen. Ein vielfältiges Wohnangebot gewährleistet, dass die Innenstadt für viele Bevölkerungsschichten attraktiv bleibt.
Das Wohnen wird durch Anpassung der Nutzungsarten erhalten und weiterentwickelt. Das Ziel, die Grundstücke und das Quartier zu begrünen, mildert langfristig die ökologischen und freiraumplanerischen Defizite, die aus der vorhandenen Dichte resultieren. Die planerische Herausforderung ergibt sich dabei nicht allein aus dem begrenzten Freiflächenangebot, sondern auch aus dem städtebaulichen Ziel den Stadtgrundriss durch Schließung der Blockrandstruktur zu betonen. In den öffentlichen Straßenräumen stärkt die Ergänzung des Baumbestands und die Festsetzung von Plätzen, Arkaden, Wegen und Durchgängen das Stadt- und Straßenbild.
Projektverlauf
Aktuell: Im Rahmen der laufenden Bauberatung kann auf die Bebauungsplanziele des B 897 bereits hingewirkt werden.
17. September 2024: Inkrafttreten des Bebauungsplan mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main
11. Juli 2024: unter § 5025 erfolgte der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans in der Stadtverordnetenversammlung.
05. Oktober - 04. November 2022: Erneute Teiloffenlage des B 897. Gleichzeitig erfolgte die erneute Behörden- und Trägerbeteiligung. Stellungnahmen konnten nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.
30. Juni - 30. Juli 2021: Erste Öffentliche Auslegung des B 897. Parallel erfolgte die Behörden- und Trägerbeteiligung.
07. Mai 2020: unter § 5591 wurde der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für die Offenlage gefasst.
04. Oktober 2016: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit des B 897. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren voraussichtlichen Auswirkungen wurden im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach §3 (1) BauGB mit den Bürgern und Vertretern des Ortsbeirates im Ortsbeirat 1 erörtert.
26. August 2016 - 30. September 2016: Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung und parallel wurde die Klimastudie zu Auswirkungen der Planung auf das Kleinklima im Fischerfeldviertel beauftragt.
April 2014: Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 897 „Fischerfeldstraße / Lange Straße“ nach § 2 (1) BauGB erfolgte am 03.04.2014 durch die Stadtverordnetenversammlung unter § 4419.