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Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2

Wohnberechtigt sind alle Haushalte mit einem mittleren Einkommen, das nicht mehr als 40 % (Stufe 1), 55 % (Stufe 2) und 70 % (Stufe 3) über den festgelegten Grenzen nach § 5 Abs.1 HWoFG (Sozialwohnungsberechtigung) liegt. Informationen zu den aktuell geltenden Einkommensgrenzen finden Sie hier.

Einstiegsmiete je m² Wohnfläche und Monat
(zzgl. Betriebskosten):
Stufe 1: 8,50 €
Stufe 2: 9,50 €
Stufe 3: 10,50 €

Wird die Wohnung an einen Haushalt der Stufe 2 oder 3 vermietet, ist der Differenzbetrag zur Stufe 1 an die Stadt Frankfurt abzuführen:

Mietanpassung nur nach Verbraucherpreisindex (unter Beachtung des BGB Mietrechts) bis max. zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich

Grunddarlehen je m² förderfähiger Wohnfläche 800 €

Konditionen 
Zinssatz: 30 Jahre zinslos
ab dem 31. Jahr: marktüblicher Zinssatz für erstrangige 
Hypotheken mit 10-jähriger Zinsfest-schreibung - max. 5 %

Tilgung: 1 %
Bearbeitungsgebühr: 1 %
Auszahlung: 99 %
Eigenkapital: 15 %


Frankfurter Programm für den Neubau von Bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2 - Zuschüsss © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main

Auszahlung in der Regel in folgenden Raten
50 %  Fertigstellung des Rohbaus
40 %  Bezugsfertigstellung
10 %  Gesamtfertigstellung und Schlussabrechnung

Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
- Das Bauvorhaben wird im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main errichtet.
- Für das Bauvorhaben wurden konkurrierende Entwurfsverfahren an städtebaulich wichtigen Standorten durchgeführt.
- Die Qualitätskriterien (Anlage 2 der Richtlinie) wurden bei der Planung berücksichtigt.
- Bei der Ausführung von barrierefrei erreichbaren Wohnungen wurden die Kriterien zum barrierearmen Wohnstandard (Anlage 3 der Richtlinie) beachtet.

Förderfähige Wohnfläche
Wohnungen für 1 Person  bis max. 50 m²
Wohnungen für 2 Personen bis max. 68 m²
Wohnungen für 3 Personen bis max. 80 m²
Wohnungen für 4 Personen bis max. 92 m²
…für jede weitere Person max. 12 m²

Flächenzuschlag für rollstuhlgerechten Wohnraum nach DIN 18040-2 (in jeweils gültiger Fassung): 8%

Richtlinie und Antragsformulare 
erhalten sie über unsere Internetseite oder im Stadtplanungsamt, Abteilung Stadterneuerung und Wohnungsbau
Kurt-Schumacher-Str. 10
60311 Frankfurt am Main

Individuelle Terminvereinbarung oder zu den allgemeinen Sprechzeiten: Di + Do 8:30 – 12:30 Uhr

Stand: Februar 2019



Kennen Sie die Kampagne „FRANKFURT FAIRMIETEN“?

Die Kampagne verschafft Ihnen einen kompakten Überblick über Mietangebote und Voraussetzungen zur Anmietung von Wohnungen, die nach der aktuellen städtischen Richtlinie Förderweg 2 und dessen Vorgängerprogramm (Familien- und Seniorenprogramm) erstellt wurden und werden. 

Informationen dazu finden Sie auf der Webseite www.frankfurt-fairmieten.de.

 


Ansprechpartner/-innen

Frau Ilona Schäfer (Planung)

Telefon: +49 (0)69 212 36571

Frau Priscilla Nogueira (Planung)

Telefon: +49 (0)69 212 71953

Frau Susanne Kreinz-Klawitter (Planung)

Telefon: +49 (0)69 212 44531

Frau Jana Kolthoff (Planung)

Telefon: +49 (0)69 212 35902

Frau Katharina Zeller (Planung)

Telefon: +49 (0)69 212 30744

Herr Olaf Grohmann (Finanzierung)

Telefon: +49 (0)69 212 34682

Frau Claudia Mouhsine (Finanzierung)

Telefon: +49 (0)69 212 35346

Herr Ralf Steinkrauss (Finanzierung)

Telefon: +49 (0)69 212 35107