Springen Sie direkt: zum Textanfang (Navigation überspringen), zur Hauptnavigation, zur Hilfsnavigation, zur Suche, zur Kontaktinformation

zur Startseite des Stadtplanungsamtes Frankfurt am Main
stadtplanungsamt-frankfurt.de
DE | EN

Hilfsnavigation

  • Hilfe
  • Darstellung

Gewerbeflächensicherung „Im Fuchsloch“

Luftbild Gewerbestandort „Im Fuchsloch“ © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main, Kartengrundlage: Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main

Stadtteil: Nieder-Erlenbach

Gebietsgröße: ca. 7,4 ha

Projektleitung:
Herr Gunther Stoll
Telefon: +49 (0)69  212 74120
E-Mail:gunther.stoll@stadt-frankfurt.de


Lager Hessischer Rundfunk, Gewerbestandort „Im Fuchsloch, © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main

Der in den 1970er-Jahren entstandene Gewerbestandort „Im Fuchsloch“ befindet sich am nordwestlichen Rand des Stadtteils Nieder-Erlenbach. Bis Mitte der 1990er-Jahre wurde das Gewerbegebiet in großen Teilen mit überwiegend gewerblichen Nutzungen bebaut. Ende der 1990er-Jahre zeigten sich dann erste Tendenzen einer Durchdringung des Gewerbegebietes und dessen Umfelds mit großflächigem Einzelhandel.

Heute werden die Gewerbeflächen vorwiegend von klassischen gewerbegebietstypischen Nutzungen wie Produktions-, Lager-, Logistik und Werkstätten belegt. Dazu kommen weitere gewerblichen Nutzungen, die auf einen Gewerbegebietsstandort angewiesenen sind oder für die eine Lage im Gewerbegebiet zumindest vorteilhaft ist.

Mit der Anpassung des geltenden Planungsrechts wurden mit Inkrafttreten der (Änderungs-) Bebauungspläne Nr. B862 Ä und Nr. 257 Ä2 die bestehenden Ressourcen an Flächen für gewerbegebietstypische Nutzungen gesichert und damit die Zielsetzungen des gesamtstädtischen Gewerbeflächenentwicklungsprogramms umgesetzt. Durch den Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen wurde zudem im Frankfurter Norden ein Beitrag zur Erreichung der Ziele des städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts geleistet

Die Bebauungspläne Nr. 862 Ä und Nr. 257 Ä2 sind mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 34 der Stadt Frankfurt am Main am 20.08.2024 in Kraft getreten.