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Leitfaden zur Beantragung und zum Betreiben von
Wirtschafts- und Sommergärten in Frankfurt am Main

Beispiel für einen Sommergarten auf öffentlicher Verkehrsfläche, © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main

Außengastronomie soll in Frankfurt gefördert und ermöglicht werden. Sowohl Wirtschaftsgärten auf privaten Flächen als auch Sommergärten im öffentlichen Raum sind jedoch genehmigungspflichtig. Das verlangt von Gastronomen, ihren Weg durch komplexe und rechtlich nicht einfache Fragestellungen zu finden. 

Der untenstehende Leitfaden gibt einen Überblick über zu berücksichtigende Verordnungen, Rechtsgrundlagen und Antragsverfahren. Dazu gibt er praktischen Informationen wie Gebühren, Ansprechpartner, Öffnungszeiten der jeweiligen Ämter und gestalterische Vorgaben zu möglichem Mobiliar anhand von Beispielen.

So soll die Barrierefreiheit, Sicherheit, ein gepflegtes Stadtbild sowie das generelle Funktionieren des öffentlichen Raumes erreicht werden. 

An der Entwicklung des Leitfadens waren zuständigen Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main, Interessenvertreter der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) und der Industrie- und Handelskammer Frankfurt beteiligt.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen bezüglich der Einrichtung eines Wirtschaftsgartens auf privatem Grund wenden sich Gastronomen bitte an die dafür zuständige Bauaufsicht.

Gastronomen, die einen Sommergarten auf einer öffentlichen Verkehrsfläche einrichten wollen, senden Ihren Antrag an das Amt für Straßenbau und Erschließung.