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Wohnen am nördlichen Günthersburgpark

Bebauungsplan Nr. 858

Thema:
Städtebaulicher Entwurf, Wohnen, Kindertagesstätte
Stadtteil: Ortbezirk:
3
Gebietsgröße:
1,15 ha
Abgeschlossen:
2022

Projektbeschreibung

Planungsanlass
Für den Bereich der „Gärtnerei Friedrich" wurde im Jahr 2008 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark - gefasst. Im Jahr 2011 wurde das Projektgebiet des Bebauungsplanes durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Bestandteil einer Voruntersuchung zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.

Im Rahmen der Voruntersuchung wurde das städtebauliche Konzept für den Bebauungsplan überarbeitet und den übergeordneten Zielen des Rahmenplanes angepasst. Aus formalen Gründen erfolgte im Jahr 2017 der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, das Plangebiet aus den Voruntersuchungen herauszunehmen und eine Entwicklung und Realisierung des Projektes über die Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens in Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag voranzutreiben.

Im September 2019 wurde mit den Grundstückseigentümern und Vorhabenträgern der städtebauliche Vertrag abgeschlossen, der die Ziele für die Realisierung des Projektes auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 858 festschreibt.

Die Offenlagen des Bebauungsplanentwurfs wurden zwischen März und August 2020 durchgeführt.

Der Bebauungsplan wurde am 31.03.2022 von der Stadtverordneten der Stadt Frankfurt als Satzung beschlossen und ist mit Bekanntmachung vom 10.05.2022 in Kraft getreten.

Planungsgebiet

Das Plangebiet wird im Nordosten von der Dortelweiler Straße und im Südosten von einem allgemeinen Wohngebiet an der Comeniusstraße begrenzt. Im Süden und Südwesten grenzen die Flächen an den Günthersburgpark an. Das Plangebiet umfasst rund 1,15 Hektar.

Planungsziele
Mit dem Bebauungsplan werden Voraussetzungen dafür geschaffen, nach Aufgabe der Gärtnerei auf dem Gelände einen attraktiven Wohnstandort zu entwickeln. Dabei soll sich die neue Bebauung in den umliegenden Gebäudebestand integrieren, indem auf bestehende Dachtypologien und Gebäudehöhen entlang der Dortelweiler Straße Rücksicht genommen wird.

Die auf den ehemaligen Gärtnereiflächen entstehende neue Bebauung soll zum Park hin durchlässig gehalten werden, der West- und Südrand des Wohngebietes einen qualitätsvollen Übergang dazu bilden.

Der südliche Rand des Plangebietes wird als öffentliche Grünfläche des Günthersburgparks gesichert. An dieser Stelle wird ein Kinderspielplatz errichtet.

Der Wohnstandort wird durch eine dreigruppige Kita ergänzt, deren Außenbereich sich zum Innenhof der Bebauung orientiert.

Mit dem Bebauungsplan werden darüber hinaus die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ein attraktiver öffentlicher Zugang für Radfahrer und Fußgänger von der Dortelweiler Straße aus über das Areal in den Günthersburgpark entsteht. Das Plangebiet wird im Zuge der nördlichen Parkerweiterung an das Wegenetz des Günthersburgparks angebunden.

Planungsverlauf

Juli 2007
Magistratsvortrag M 136 von 2007, Bebauungsplan Nr. 858 – Wohnen am nördlichen Günthersburgpark

März 2008

Aufstellungsbeschluss § 3682 der Stadtverordnetenversammlung vom 08.03.2008 zum Bebauungsplanverfahren Nr. 858 – Wohnen am nördlichen Günthersburgpark

Februar 2011

Beschluss § 9550 vom 24.02.2011 der Stadtverordnetenversammlung zum Beginn der Voruntersuchungen für die mögliche Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für das Gebiet im Verflechtungsbereich Frankfurt Bornhein-Seckbach / „Ernst-May-Viertel“

April 2016

Magistratsvortrag M 80 von 2016 mit geänderter städtebaulicher Planung zum Bebauungsplan Nr. 858 – Wohnen am nördlichen Günthersburgpark –

Februar 2017

Aufstellungsänderungsbeschluss § 1053 der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens mit neuem Konzept

September 2019

Abschluss des städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Frankfurt und dem Grundstückeigentümer

Oktober 2019

Beschluss des Magistrats (Magistratsvortrag M 171), den Bebauungsplanentwurf Nr. 858 – Wohnen am nördlichen Günthersburgpark – in den Beschlussgang zu geben

März 2020

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark - wurde in der Zeit vom 11.03.2020 bis 14.04.2020 öffentlich ausgelegt und somit die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.

Juni 2020

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark - wird in der Zeit vom 24.06.2020 bis 05.08.2020 wiederholt mit unveränderten Planunterlagen öffentlich ausgelegt.

März 2022

Satzungsbeschluss (§ 1500) der Stadtverordnetenversammlung für den Bebauungsplan Nr. 858 – Wohnen am nördlichen Günthersburgpark –

Mai 2022

Bekanntmachung und Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 858